Originaltext: Fortsetzung einer Römerstraße, urkundl. bereits 1699 genannt. Die Strasse diente dem Transport des Frankenweines.
Stoffsammlung:
- Quelle Wikipedia: Das Zwölf-Tafel-Gesetz legte ein primitives Strassenrecht vor. So wurde geregelt dass Vieh beim Vorhandensein von Strassen auf diesen zu treiben war. Auch die Wegbreite war bereits vorgeschrieben. Auf der Geraden betrug sie acht Fuss, in Kurven sechzehn Fuss. Dies lag daran, dass die damaligen Wagen zumeist keine Drehachse hatten und bei einer Biegung mehr Platz brauchten.
Zugleich hat man auch die vier ältesten Grunddienstbarkeiten festgelegt: aquae ductus Wasserleitungsrecht, actus Viehtriebsrecht, iter Gehrecht und via Fahrrecht.
- Was Gesetze in bezug auf den Straßenbau betrifft so scheint es eine lex viaria Gesetz, die Ausbesserung der Wege betreffend gegeben zu haben, auf das sich Plutarch bezieht, als er von den Bemühungen des Volkstribuns C. Gracchus um die italischen Straßen berichtet.
- Für die Verwaltung der Straßen waren anfangs Offiziere oder Adelige zuständig. Julius Caesar machte sich später zum curator viarum Verwalter der Straßen und Augustus bestellte schließlich eigene Beamte dazu viarum curatores.
- Diese Straße, die als Höhenstraße durch den Krofdorfer Forst über Fritzlar weiter nach Norden zog, wurde Weinstraße genannt, was nicht vom Trank, sondern von Wagen-Wen-/Wägen-Straße abgeleitet war.
- Für die Benützer der Strassen scheint gegolten zu haben: Lege vindice = Unter dem Schutz des Gesetzes ...
Hinter dem Begriff Wein ... versteckt sich wohl das lat. 'via' Weg, Strasse, Fahrweg also ein Weg
Internetsuchbegriffe: via lat. lege vindice
Namenshäufigkeit: 85072 Landershofen, 85080 Lippertshofen, 85111 Pietenfeld, 85114 Tauberfeld, 85117 Eitensheim, 85131 Wachenzell, 85132 Schernfeld, 85132 Workerszell, 91785 Pleinfeld, 97720 Nüdlingen
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